Bewerbung um einen Studienplatz

 

Nicht EU-Bürger bewerben sich beim International Office mit dem Antrag auf Zulassung für alle Fächer

Bewerbungsfristen

  • 15. Januar für ein Sommersemester
  • 15. Juli für ein Wintersemester

Ausnahmen: Für Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren können frühere Bewerbungstermine gelten.

Generell müssen sich Nicht EU-Bürger für den Beginn wie auch für die Fortsetzung des Studiums aller Studiengänge beim International Office mit unserem Antrag auf Zulassung bewerben.

Dies gilt für alle Fächer:

Bewerber, die die Bedingungen für den direkten Hochschulzugang nicht erfüllen, können sich für ein vorbereitendes Jahr am Studienkolleg bewerben.
Benutzen Sie bitte den gleichen Antrag auf Zulassung.

Notwendige Bewerbungunterlagen.

Nicht-EU-Bürger benötigen für ihren Aufenthalt und das Studium in Deutschland ein Visum und einen Aufenthaltstitel.

Mehr Informationen zum

 


 

 

Neues EU-Mitglied Kroatien ab 01.07.2013

Für Bewerber aus Kroatien gelten ab SOFORT die Bewerbungmodalitäten wie für EU-Bürger!