Ausnahmen: Für Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren können frühere Bewerbungstermine gelten.
Generell müssen sich Nicht EU-Bürger für den Beginn wie auch für die Fortsetzung des Studiums aller Studiengänge beim International Office mit unserem
Antrag auf Zulassung bewerben.
Dies gilt für alle Fächer:
In den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin ist ein DSH 2 oder 3 Zeugnis bzw. ein äquivalentes Zeugnis bis zum 15. Januar für das Sommersemester, bis zum 15. Juli für das Wintersemester vorzulegen.
Studienbewerber aus der Volksrepublik China, der Mongolei und Vietnam müssen
eine Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) beantragen und diese zusammen mit ihren Bewerbungsunterlagen vorlegen. Ohne die APS-Bescheinigung kann keine Zulassung erfolgen.
Bewerber, die die Bedingungen für den direkten Hochschulzugang nicht erfüllen, können sich für ein vorbereitendes Jahr am Studienkolleg bewerben.
Benutzen Sie bitte den gleichen
Antrag auf Zulassung.
Notwendige Bewerbungunterlagen.
Nicht-EU-Bürger benötigen für ihren Aufenthalt und das Studium in Deutschland ein Visum und einen Aufenthaltstitel.
Mehr Informationen zum
Für Bewerber aus Kroatien gelten ab SOFORT die Bewerbungmodalitäten wie für EU-Bürger!