Auslandsaufenthalt, Studienbeiträge und Beurlaubung

Sie können sich für einen Auslandsaufenthalt beurlauben lassen. Sie müssen dann den Studienbeitrag von € 500 NICHT entrichten. Die Beurlaubung erfolgt durch die Studentenkanzlei der Universität, wo es auch weitere Infos und den Antrag auf Beurlaubung gibt.

Brüssel die mehrsprachige europäische Hauptstadt. Hier zahlen Sie - wie überall in Europa - bei Teilnahme an einem ERASMUS-Austausch ebenso KEINE Studiengebühren, wie durch Ihre Beurlaubung in Würzburg. Das Bild war Teil der Fotoausstellungen beim Internationalen Abend im Botanischen Garten.