Förderung durch „Auslands-BAföG“
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www.bafoeg.bmbf.de
Für einen Studienauslandsaufenthalt erhalten wesentlich mehr Studierende Ausbildungsförderung als für eine Ausbildung im Inland, denn zusätzliche Kosten einer Ausbildung im Ausland lassen den Bedarfssatz bzw. die Bemessungsgrenzen für das anzurechnende Einkommen der Eltern/des Studenten erheblich ansteigen. Eine Bewerbung lohnt also!
Studierende mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können Förderung nach BAföG für einen fachorientierten Studienaufenthalt im Ausland erhalten. Es können auch unter bestimmten Bedingungen Praktika gefördert werden.
Auch hier ist eine frühzeitige Planung des Auslandsaufenthalts notwendig. Für eine zeitnahe Auszahlung der Förderungsbeträge, sollten die BAföG-Anträge mindestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (siehe nachstehende Liste) eingereicht werden.
Grundsätzlich: maximal ein Jahr des Auslandsstudiums bleibt bei der BAföG-Förderungshöchstdauer unberücksichtigt, d.h. sie wird faktisch verlängert. Das BAföG-Amt unterscheidet dabei nicht, ob der Studierende an der deutschen Universität beurlaubt war oder nicht! Ausnahme: Die Studienordnung sieht einen Auslandsaufenthalt ausdrücklich vor (sog. integrierter Aufenthalt), dann gibt es keine Verlängerung der Förderungshöchstdauer!
Auslands-BAföG innerhalb der EU (und Schweiz) kann bis zur maximalen Förderungshöchstdauer bewilligt werden.
Dagegen: BAföG und Auslandsstudium außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten:
Für Auslandsstudien außerhalb der EU und Schweiz gilt: Nach dem ersten Studienjahr im Inland kann die Ausbildung (i.d.R. für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum) bis zu einem Jahr, und wenn der studienbezogene Auslandsaufenthalt für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist, insgesamt bis zu 5 Semestern gefördert werden.
Die Mindestdauer für eine Förderung nach BAföG für ein Auslandsstudium muss
6 Monate/1 Semester bzw. mindestens 12 Wochen bei Praktikum und Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation betragen.
Die Leistungen bei einem Studium oder Praktikum im Ausland umfassen deutlich höhere Fördersätze als im Inland, nachweisbar notwendige Studiengebühren (bis zu 4.600 € pro Studienjahr in voller Höhe als Zuschuss) und Zuschüsse zu den Kosten der Krankenversicherung und der An- und Abreise.
Auslands-BAföG-Berechtigt sind nicht nur deutsche Staatsbürger, sondern unter bestimmten Bedingungen auch andere Studierende der Universität Würzburg. Bitte erkundigen Sie sich bei einem Amt für Ausbildungsförderung!
Alle Angaben ohne Gewähr! Bitte informieren Sie sich über die jeweils aktuell gültigen Regelungen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
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Zuständiges Amt für Auslands-BAföG
Auf dieser Internetseite erhalten Sie die Kontaktdaten der für das jeweilige Land zuständigen Studentenwerke (das Studentenwerk Würzburg bearbeitet nur das Inlands-BAföG!):
www.das-neue-bafoeg.de/de/441.php