Versicherungsschutz
Auch an den meisten ausländischen Hochschulen besteht Krankenversicherungspflicht, der durch Abschluss der jeweils landesüblichen Versicherung nachgekommen werden kann. Teilweise unterscheiden sich die Versicherungssysteme in den Leistungen allerdings erheblich vom deutschen System (in den U.S.A. z.B. hinsichtlich eines Eigenanteils an Krankenhauskosten). In manchen Ländern kann auch die bestehende deutsche Krankenversicherung bzw. eine entsprechend erweiterte deutsche Versicherung akzeptiert werden. V.a. in der EU und den EFTA-Staaten ist dies meist unproblematisch und ohne bzw. nur mit geringen Mehrkosten verbunden. Bitte informieren Sie sich vor Antritt des Auslandsaufenthaltes bei Ihrer Krankenversicherung.
Studierende einer deutschen staatlichen Hochschule sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Lässt sich ein Studierender für den Auslandsaufenthalt von der Hochschule beurlauben, genießt er in den Ländern Versicherungsschutz, mit denen eine Anerkennungsvereinbarung besteht. Vor Studienbeginn sollten Studierende sich von Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Versicherungsnachweis und ein Merkblatt für das betreffende Land geben lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen für ihre Versicherten in der Regel Versicherungsnachweise aus, die im Ausland Krankenversicherungsschutz garantieren.
Bei Exmatrikulation hingegen erlischt der studentische Versicherungsschutz!
Privatversicherte müssen mit ihrer Krankenkasse klären, ob und für welchen Zeitraum ein Auslandsschutz besteht.
Für manche – i.d.R. außereuropäische – Länder kann der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung ratsam sein. Bei Aufenthalten in Schwellen- oder Entwicklungsländern ist auch zu prüfen, ob eine Rückholversicherung sinnvoll ist.
Studierende sind in der Regel während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dieser Unfallversicherungsschutz gilt nur bei einem Studium im Inland, nicht aber im Ausland. Falls in einem ausländischen Staat die Studierenden nicht gesetzlich bzw. über die Gastuniversität gegen Unfälle versichert sind, kann der Abschluss einer privaten Unfall- und einer privaten Haftpflichtversicherung empfehlenswert sein. Falls Sie entsprechende private Inlands-Versicherungen abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob der Versicherungsschutz auch für Ihr Zielland dabei ist. Oft kann gegen einen geringen Aufpreis auch das Zielland mitversichert werden. Beim DAAD besteht auch die Möglichkeit, auf eigene Kosten an einer Gruppenversicherung (Kranken, Unfall und Haftpflicht) teilzunehmen. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim DAAD, Versicherungsstelle, Tel.: 0228/882-294.
Die Verantwortung für ausreichenden Versicherungsschutz, auch im Rahmen von Partnerschafts- und ERASMUS-Programmen, liegt allein bei den Studierenden. Die Universität Würzburg haftet für keinerlei Schäden, die im Zusammenhang mit dem Auslandsaufenthalt entstehen.